„SCHUTZ“ ist der wichtigste Bestandteil in dem Wort „Baumschutzverordnung“. Es geht darum, bestehende Bäume zu schützen. Ohne Einverständnis der Gemeinde dürfen sie dann nicht mehr willkürlich gefällt werden. Und wenn doch eine Veränderung des Baumbestandes auf einem Grundstück nicht zu vermeiden ist, z.B. weil das Grundstück bebaut wird, dann wird untersucht, ob nicht an einer anderen Stelle auf diesem Grundstück ein Baum, eine sog. Ersatzpflanzung, wachsen kann. Oft steht auch nicht nur ein einzelner schützenswerter Baum auf einem Grundstück, sondern mehrere. Dann wird versucht, möglichst viele zu erhalten.
Herrsching verändert sich. Die Bebauung wird aufgrund der hohen Grundstückspreise und des Wohnraumbedarfs immer intensiver. Eine Baumschutzverordnung sorgt dafür, dass Herrsching grün bleibt.
Und wiklich neu ist eine Baumschutzverordnung in Herrsching nicht. Bis 2018 gab es eine solche Verordnung, die damals nur wegen verfahrensrechtlicher, nicht wegen inhaltlicher Bedenken, aufgehoben wurde. Jetzt ist es an der Zeit, wieder eine rechtswirksame Verordnung zu erlassen.



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