“Bürgerentscheid?!” zur Baumschutzverordnung

Am 10. Dezember werden die Herrschinger Bürger aufgerufen, die Frage zu beantworten, ob sie eine Baumschutzverordnung möchten, oder nicht. Einen konkreten Entwurf zu einer derartigen Verordnung gibt es nicht. Wir Herrschinger Grüne hätten uns eine sachliche Diskussion im Arbeitskreis Umwelt und anschließend im Gemeinderat in öffentlicher Sitzung gewünscht, so wie es der Gemeinderat erst vor wenigen Monaten auch beschlossen hatte. Vor Einführung der Verordnung im Frühjahr/Sommer kommenden Jahres wäre eine Befragung der Bevölkerung zu einem konkreten Textvorschlag möglich gewesen.

Durch den Antrag der CSU kommt es nun dazu, dass die Herrschinger Bürger über etwas abstimmen sollen, das es noch überhaupt nicht gibt. Denn auch wenn es eine Musterbaumschutzverordnung z.B. von der Deutschen Gartenamtsleiterkonferez (GALK) gibt, so sind doch die bestehenden Baumschutzverordnungen der Städte und Gemeinden sehr unterschiedlich. Zum einen geht es um die Frage, welche Bäume überhaupt in ihren Geltungsbereich fallen und unter welchen Voraussetzungen es Befreiungen gibt – und zum anderen geht es darum, wie mit dem Thema Ersatzpflanzung umgegangen wird. Hierbei sind die Interessen der privaten Grundstückseigentümer gegen die Interessen aller Bürger, die von den Bäumen im innerörtlichen Bereich profitieren, abzuwägen. Für uns Grüne ist es wichtig, dass auch zukünftig große Bäume für ein gutes Ortsklima und eine natürliche Beschattung sorgen.

Das Baurecht wird durch eine Baumschutzverordnung nicht verhindert. Es trifft also nicht zu, dass ein Grundstück nicht mehr bebaut werden kann, wenn dort ein alter Baum steht. Aber bevor ein Baum gefällt wird, hat man mit einer Baumschutzverordnung als Gemeinde die Möglichkeit, gemeinsam Lösungen zu finden, die den Baum erhalten oder einem neuen Baum einen Lebensraum bieten. Ohne eine Baumschutzverordnung kann jeder Eigentümer eines Grunddstückes die darauf befindlichen Bäume willkürlich und uneingeschränkt fällen.

Eine Baumschutzverordnung eröffnet auch die Möglichkeit, Eigentümer beim Erhalt oder der Pflege ihres Baumes zu unterstützen, z.B. durch eine Beteiligung an den Kosten eines angemessenen Rückschnittes, damit der Baum möglichst lange gesund und sicher erhalten werden kann.

Dass es nun so frühzeitig zu einem Bürgerentscheid kommt, ohne dass die Einzelfragen diskutiert werden können, empfinden wir Grüne als sehr bedauerlich. Es nimmt dem Gemeinderat die Chance einer sachlichen Diskussion zu einzelnen Fragestellungen. So lautet die Frage nur: Sind mehr Herrschinger Bürger für ein uneingeschränktes Nutzungsrecht der Grundstückseigentümer oder sind mehr Herrschinger Bürger für einen Schutz des bestehenden innerörtlichen Baumbestandes? Für einen vernünftigen Kompromiss aus beiden Interessen können sie sich in dem Bürgerenscheid am 10. Dezember nicht entscheiden.

 

Verwandte Artikel