Aufgrund der vielen Beschwerden hat die Rechtsaufsicht beim Landratsamt Starnberg die Frage der Rechtmäßigkeit des Bürgerentscheides erneut überprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass dieser unzulässig ist. Die Begründung liegt darin, dass es sich bei dem Erlass einer Baumschutzverordnung um den übertragenen Wirkungskreis der Gemeinde handelt, für die Bürgerentscheide grundsätzlich nicht zulässig sind.
Der Bürgerentscheid hat in der Gemeinde eine lebhafte Diskussion zu dem Thema Baumschutz ausgelöst. Wie haben vor vielen Bürgerinnen und Bürgern eine Unterstützung für unser Anliegen erfahren, dass in Herrsching – so wie früher – wieder eine Baumschutzverodrnung eingeführt wird!



Verwandte Artikel
9. April Ortsversammlung der Grünen Herrsching
Die nächste Ortsversammlung findet am Donnerstag, den 9.4.2026 um 19h statt. Wir treffen uns wieder im Solaranlagenzentrum (ehemals Energiewendezentrum), Seestraße 35 in Herrsching.
Weiterlesen »
Kehrtwende des Gemeinderats zu historisch belasteten Straßennamen
Wir sind entsetzt, dass der Gemeinderat nicht zu seinen Beschlüssen zur Umbenennung von Straßennamen mit NS Bezug steht. Im April 2025 beschloss der Gemeinderat grundsätzlich, Straßennamen mit NS Bezug umzubennenen,…
Weiterlesen »
Werkstattgespräch Energie Aktiv
Es war ein spannendes und gut besuchtes Werkstattgespräch in der Schreinerei von Wolfgang Darchinger.
Der Bogen wurde gespannt vom Blick auf den Beginn des russischen Angriffkriegs in der Ukraine vor genau vier Jahren bis zu ganz speziellen technischen Fragen zur Heizungsumstellung auf regenerative Energien.
Weiterlesen »