Aufgrund der vielen Beschwerden hat die Rechtsaufsicht beim Landratsamt Starnberg die Frage der Rechtmäßigkeit des Bürgerentscheides erneut überprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass dieser unzulässig ist. Die Begründung liegt darin, dass es sich bei dem Erlass einer Baumschutzverordnung um den übertragenen Wirkungskreis der Gemeinde handelt, für die Bürgerentscheide grundsätzlich nicht zulässig sind.
Der Bürgerentscheid hat in der Gemeinde eine lebhafte Diskussion zu dem Thema Baumschutz ausgelöst. Wie haben vor vielen Bürgerinnen und Bürgern eine Unterstützung für unser Anliegen erfahren, dass in Herrsching – so wie früher – wieder eine Baumschutzverodrnung eingeführt wird!
Verwandte Artikel
Dießen, 14. September: KOA GAS PROTESTFEST
Samstag, 14. September, 14 – 17 Uhr, Seeanlagen in Dießen am Ammersee Gemeinsam stoppen wir die Gasbohrungen im Herzen Bayerns! Mitten im idyllischen Oberbayern will die kanadisch-deutsche Genexco Gas GmbH…
Weiterlesen »
Treffen der Ortsgruppe Herrsching im Energiewendezentrum
Liebe Grüne und an grünen Themen Interessierte, nach der Sommerpause möchten wir uns wieder regelmäßig von 20.00 – 22.00 Uhr am zweiten Dienstag im Monat treffen. Treffpunkt ist bis auf…
Weiterlesen »
9. August – gemeinsamer Besuch des NS-Dokumentationszentrums
Wir möchten zusammen mit Euch am Freitag, den 9. August das NS-Dokumentationszentrum in München besuchen und haben eine eigene Führung organisiert. Daran können gerne alle interessierte Herrschinger*innen teilnehmen. Ort: Max-Mannheimer-Platz…
Weiterlesen »