Bürgerentscheid rechtlich unzulässig

Aufgrund der vielen Beschwerden hat die Rechtsaufsicht beim Landratsamt Starnberg die Frage der Rechtmäßigkeit des Bürgerentscheides erneut überprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass dieser unzulässig ist. Die Begründung liegt darin, dass es sich bei dem Erlass einer Baumschutzverordnung um den übertragenen Wirkungskreis der Gemeinde handelt, für die Bürgerentscheide grundsätzlich nicht zulässig sind.

Der Bürgerentscheid hat in der Gemeinde eine lebhafte Diskussion zu dem Thema Baumschutz ausgelöst. Wie haben vor vielen Bürgerinnen und Bürgern eine Unterstützung für unser Anliegen erfahren, dass in Herrsching – so wie früher – wieder eine Baumschutzverodrnung eingeführt wird!

 

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