Aufgrund der vielen Beschwerden hat die Rechtsaufsicht beim Landratsamt Starnberg die Frage der Rechtmäßigkeit des Bürgerentscheides erneut überprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass dieser unzulässig ist. Die Begründung liegt darin, dass es sich bei dem Erlass einer Baumschutzverordnung um den übertragenen Wirkungskreis der Gemeinde handelt, für die Bürgerentscheide grundsätzlich nicht zulässig sind.
Der Bürgerentscheid hat in der Gemeinde eine lebhafte Diskussion zu dem Thema Baumschutz ausgelöst. Wie haben vor vielen Bürgerinnen und Bürgern eine Unterstützung für unser Anliegen erfahren, dass in Herrsching – so wie früher – wieder eine Baumschutzverodrnung eingeführt wird!



Verwandte Artikel
Karin Casaretto mit großer Mehrheit als Bürgermeisterkandidatin aufgestellt
Mit überwältigender
Mehrheit haben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Bürgergemeinschaft Herrsching am 8. Oktober 2025 Karin Casaretto, 1. Vorsitzende von Pro Natur, zu unserer gemeinsamen Bürgermeisterkandidatin nominiert.
Weiterlesen »
8. Oktober 2025: Gemeinsame öffentliche Aufstellungsversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Bürgergemeinschaft Herrsching zur Bürgermeister*in-Kandidatur Herrsching
Die Bürgergemeinschaft Herrsching und der Ortsverband Herrsching von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellen einen gemeinsamen Wahlvorschlag für das Bürgermeisteramt auf. Die Veranstaltung ist öffentlich, Interessierte sind herzlich willkommen.
Die Versammlung finden am 8. Oktober 2025 um 19:30 Uhr im Gasthof Seehof, Seestraße 58 in Herrsching, statt.
Weiterlesen »
11. September Ortsversammlung der Grünen Herrsching
Die nächste Ortsversammlung findet am Donnerstag, den 11.9.2025 um 19h statt. Wir treffen uns wieder im Energiewendezentrum Fünfseenland, Seestraße 35 in Herrsching. Danach lassen den wir den Abend ab 21h zusammen im Kiez ausklingen.
Die Herrschinger Initiative raumgeben.net zur Vermittlung von Wohnraum an geflüchtete Menschen stellt sich vor, wir sprechen über eine geplante Veranstaltung von Pro Natur und weitere Themen.
Weiterlesen »